„Schöne Blumen wachsen langsam, nur das Unkraut hat es eilig“, wusste schon William Shakespeare. Das kann fast jeder Gärtner bestätigen. In den Beeten sprießen wilde Kräuter und machen Zierpflanzen, Obst und Gemüse Konkurrenz. Auch tierische Schädlinge sind gefürchtet. Dennoch sollten chemische Pflanzenschutzmittel erst eingesetzt werden, wenn sämtliche Alternativen ausgeschöpft sind.
Im Handel gibt es viele mechanische Hilfsmittel wie Hacken, Stahlbürsten und Fugenkratzer, um das Unkrautjäten zu erleichtern. Auch Hochdruckreiniger oder handliche Gasflammgeräte erzielen gute Erfolge. Bei aller Liebe zum gepflegten Garten sollte man allerdings nicht aus den Augen verlieren, dass wilde Kräuter eine wichtige Funktion im Ökosystem haben. Sie dienen zum Beispiel Kleintieren als Nahrungspflanzen und Lebensraum.
Wer sich für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln entscheidet, muss zunächst das geeignete Präparat finden. Nicht jedes Produkt ist für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Experten raten von Schnäppchen im Internet ab. Im Fachhandel erhalten Anwender eine kompetente Beratung zu den verschiedenen Produkten und auch zu möglichen Alternativen.
Grundsätzlich dürfen Pflanzenschutzmittel nur auf „gärtnerisch genutzten Flächen“ ausgebracht werden. Das sind im Kleingartenbereich in erster Linie Gehölz-, Beet- und Rasenflächen. Auf Wegen, Zufahrten und der Terrasse ist die Anwendung nicht erlaubt, da die Wirkstoffe beim nächsten Regenschauer über die Kanalisation in das Grundwasser gelangen können. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss bis zu 50.000 Euro Strafe zahlen.
Vor der Anwendung sollte die Gebrauchsanleitung gründlich gelesen werden. Ein Produkt darf nur für den angegebenen Zweck und bei bestimmten Pflanzen eingesetzt werden. Auch die Dosierung muss richtig gewählt werden, da eine falsche Anwendung Pflanzen, Umwelt und die Gesundheit schädigen kann.
Körperbedeckende Kleidung, festes Schuhwerk und Handschuhe sind ratsam. Manchmal sind auch eine Schutzbrille und Kopfbedeckung vorgeschrieben. Die Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt als Sonderabfall und nicht über den normalen Hausmüll. Reste dürfen auf keinen Fall ins Waschbecken. Selbstverständlich müssen die Präparate gut verschlossen und außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren gelagert werden. (Quelle: www.aid.de)