Beliebt sind die kleinen Oasen im Grünen – ob Laube oder Datscha: die Häuschen in der Natur gelten als Erholungsorte in der Stadt oder am Stadtrand. Beliebt sind auch kleine Umbaumaßnahmen an den Wochenenderholungsobjekten. Ein neuer Geräteschuppen hier, eine moderne Terrassenüberdachung dort. Doch Vorsicht: bauliche Erweiterungen müssen beim Bauamt aktenkundig sein, also angemeldet werden, erklären die Bausachverständigen des BVS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.). Generell gilt: wird in die Statik oder die Bausubstanz eingegriffen, muss ein Antrag gestellt werden. Hierzu zählt schon die Überdachung der Terrasse oder die Installation eines größeren Geräteschuppens. Ausschlaggebend ist dann für die Genehmigung der sogenannte Flächennutzungsplan. Fehlt eine Baugenehmigung, kann das Bauamt verfügen, dass die Baumaßnahmen rückgängig gemacht werden. Oder es steht ein u.a. empfindliches Bußgeld an. Verboten ist auch eine Nutzung als fester Wohnsitz.
Je nach Bundesland ist die Landesbauverordnung unterschiedlich; teils können auch die Kommunen zuständig sein. Besser ist es, sich vorab zu informieren oder einen qualifizierten Sachverständigen zu Rate zu ziehen: http://www.bvs-ev.de/svz/ (BVS)