Bundesamt für Strahlenschutz: Wildpilze in Teilen Bayerns nach wie vor belastet

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Mehr als drei Jahrzehnte nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl sind einige Wildpilzarten in Teilen Bayerns nach wie vor stark mit radioaktivem Cäsium-137 belastet. Das belegen Messergebnisse, die das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) veröffentlicht hat. Mit Hilfe des jährlich aktualisierten Berichts können sich Pilzsammler über die Belastung mit Cäsium-137 informieren. Die zusätzliche Strahlenbelastung durch Wildpilze ist vergleichsweise gering, sofern sie in üblichen Mengen verzehrt werden. Für Wildpilze, die im Lebensmittelhandel angeboten werden, gilt ein Grenzwert.

Betroffen sind unter anderem die Pilzarten Braunscheibige und Orangefalbe Schnecklinge, Gemeine Erdritterlinge, Semmelstoppelpilze, Rotbraune Semmelstoppelpilze, Maronenröhrlinge und Braune Scheidenstreiflinge, die noch bis zu einige 1.000 Becquerel (Bq) Cäsium-137 pro Kilogramm aufweisen können. Deutschlandweit sind die höchsten Radiocäsiumgehalte in Wildpilzen in den außergewöhnlich hoch kontaminierten kleineren Gebieten im Bayerischen Wald, im Donaumoos südwestlich von Ingolstadt und in der Region Mittenwald zu erwarten. In anderen Regionen, wie etwa dem Norden Deutschlands, hatte sich nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl im April 1986 deutlich weniger Cäsium-137 abgelagert. Dort sind die Werte entsprechend niedriger.

Keine Gesundheitsgefahr bei Verzehr üblicher Mengen
Eine einzige Mahlzeit mit höher belasteten Wildpilzen kann mehr Cäsium-137 enthalten als Verbraucher mit Lebensmitteln aus landwirtschaftlicher Produktion in einem ganzen Jahr zu sich nehmen. Sofern man selbst gesammelte Pilze in üblichen Mengen verzehrt, muss man aber nicht mit negativen gesundheitlichen Folgen wegen des Radioaktivitätsgehalts rechnen. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung rät jedoch auch aus anderen Gründen, den Verzehr von Wildpilzen auf 250 Gramm pro Woche zu beschränken, denn sie können giftige Schwermetalle wie Blei, Quecksilber und Cadmium anreichern.

Grenzwert im deutschen Lebensmittelhandel schützt vor Gesundheitsgefahren Wildpilze, die den Grenzwert für Radiocäsium in Höhe von 600 Becquerel pro Kilogramm überschreiten, dürfen in Deutschland nicht in den Handel gebracht werden. Dieser Grenzwert wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl eingeführt. Seine Einhaltung wird von der amtlichen Lebensmittelüberwachung stichprobenartig kontrolliert. Das Bundesamt für Strahlenschutz geht davon aus, dass die Belastung in allen Speisepilzarten langsam weiter zurückgehen wird. Allerdings schwankt der Radiocäsiumgehalt einer Pilzart von Standort zu Standort sehr stark: Selbst innerhalb kleiner Waldgebiete sind die Unterschiede in der Regel wesentlich größer als der mittlere Rückgang von Jahr zu Jahr.

Den Bericht „Radioaktive Kontamination von Speisepilzen“ finden Sie hier: http://www.bfs.de/pilzbericht 

Weitere Informationen zur Strahlenbelastung bei Pilzen und Wildbret hier: http://www.bfs.de/DE/themen/ion/umwelt/lebensmittel/pilze-wildbret/pilze-wildbret.html