Mit dem Wachsen einiger wichtiger Fischbestände – insbesondere Seezunge in der Nordsee, nördlicher Seehecht und südlicher Stöcker – steigt die Rentabilität des Fischereisektors. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, die Befischung von Aal in allen Unionsgewässern zu verbieten, nachdem wissenschaftliche Gutachten nachdrücklich darauf hingewiesen haben, wie wichtig es ist, alle gezielten Fischereien auf Laicher einzustellen, bis sich der Zustand des Bestands nachweislich klar verbessert hat.
Für 53 Bestände wird die Fangquote entweder erhöht oder bleibt unverändert, für 25 Bestände wird sie verringert. Bei den Fangmöglichkeiten bzw. der zulässigen Gesamtfangmenge (total allowable catches – TAC) handelt es sich um Quoten für die meisten kommerziell genutzten Fischbestände, durch die gewährleistet werden soll, dass die Bestände gesund erhalten werden und die Fischwirtschaft die größtmögliche Menge Fisch entnehmen kann.
Der für Umwelt, Meerespolitik und Fischerei zuständige Kommissar Karmenu Vella erklärte dazu: „Die Rentabilität unserer Flotte nimmt zu, was darauf zurückzuführen ist, dass einige der wichtigsten Fischbestände gewachsen sind und sich in einem besseren Zustand befinden. Durch die Zielstrebigkeit der Fischer und durch verantwortungsvolle Entscheidungen im Bereich des Fischereimanagements wurde nachgewiesen, dass Nachhaltigkeit und Rentabilität Hand in Hand gehen können. Trotzdem dürfen wir uns jetzt nicht zurücklehnen. Wir müssen uns weiterhin gemeinsam darum bemühen, unsere Meere und Ozeane so zu bewirtschaften, dass Umwelt und Wirtschaft ebenso zu ihrem Recht kommen wie künftige Generationen.“
Die EU hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht: Nachdem 2009 gerade einmal 5 Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (befischt wurden, sind es nun schon 44 Bestände. Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik ist eine nachhaltige Befischung aller Bestände bis 2020. Auf dem Weg zu diesem Ziel werden sozioökonomische und ökologische Aspekte berücksichtigt. Da die rechtsverbindliche Zielvorgabe für das Jahr 2020 näher rückt, wird der Spielraum für die Festsetzung nicht nachhaltiger Quoten geringer. Die Kommission arbeitet mit den Mitgliedstaaten zusammen, um die Fischer auf diesem Weg zu unterstützen.
Bei den vorgeschlagenen Fangquoten wurden die wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) und des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für die Fischerei (STECF) gebührend berücksichtigt. Darüber hinaus wurden auf der Grundlage des Konsultationspapiers der Kommission auch die Interessenträger konsultiert.
Der heutige Vorschlag wird den Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates für Fischerei am 11. und 12. Dezember in Brüssel zur Diskussion und Beschlussfassung vorgelegt; er wird ab dem 1. Januar 2018 angewendet werden.