Zulassung der Sorte nun auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten
Das Bundessortenamt hat, nach Antragstellung durch das Institut für Rebenzüchtung der Hochschule Geisenheim, die Rebsorte Roter Riesling seit dem 15. Januar 2018 zugelassen. Der Rote Riesling, der seit 1991 züchterisch im Institut für Rebenzüchtung der Hochschule Geisenheim bearbeitet wird, wurde 2014 zur Sortenzulassung beim Bundessortenamt angemeldet. Den interessierten Winzerinnen und Winzern stehen insgesamt die folgenden fünf Klone zur Verfügung: 3 Gm, 4 Gm, 26 Gm, 40 Gm und 42 Gm. Bereits im Jahr 2003 wurde der Rote Riesling in Hessen klassifiziert und wird seitdem vorrangig in diesem Anbaugebiet mit Erfolg in der Praxis angebaut.
Mit der Eintragung in die Bundessortenliste wird diese Sorte auch in allen rheinland-pfälzischen Anbaugebieten für die Herstellung von Qualitätswein zugelassen. Für ihren Anbau ist kein Versuchsantrag mehr notwendig, und die Pflanzfläche ist nicht mehr begrenzt. Für Betriebe, die diese Rebsorte im Rahmen eines Anbaueignungsversuchs gepflanzt haben, entfallen alle mit der Versuchsgenehmigung verbundenen Auflagen. Der Rote Riesling wird künftig in der EU-Weinbaukartei mit der Zahlenkennung 855 geführt. (Hochschule Geisenheim University)