Transportmittel Urlauber?

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Verschleppung von Pflanzenkrankheiten mit ungeprüfter Ware vermeiden.
Bakterien, Viren, Pilzsporen – sie sind alle für das menschliche Auge nicht erkennbar und doch vorhanden und teilweise gefährlich. Sie können unbeabsichtigt und ohne wahr genommen zu werden als Urlaubsmitbringsel aus fernen Ländern, z. B. mit einer Oleandertopfpflanze, nach Deutschland eingeschleppt werden. Ist auch nur eine Oleanderpflanze nachweislich mit dem Feuerbakterium Xylella fastidiosa infiziert, müssen im Umkreis von 100 Metern alle bekannten und verdächtigen Wirtspflanzen – das sind über 300, z. B. Ahornbäume – ausnahmslos vernichtet werden. Es wird eine 5 km-Pufferzone eingerichtet, in der regelmäßig amtliche Überwachungsmaßnahmen durchzuführen sind. Zahlreiche Pflanzenschutzmaßnahmen folgen, um einer weiteren Verbreitung dieses todbringenden und sonst unbekämpfbaren Bakteriums vorzubeugen. So hat ein kleines Urlaubssouvenir katastrophale Folgen!

Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2020 zum Internationalen Jahr der Pflanzengesundheit ernannt. Ziel ist es unter anderem, Verbraucherinnen und Verbraucher verstärkt darauf hinzuweisen, welche unabsehbaren Gefahren von pflanzlichen Souvenirs ausgehen können. „Die meisten Reisenden wissen nicht, dass es verboten ist, frische pflanzliche Waren oder Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis nach Deutschland mitzubringen“, sagt Dr. Joachim Vietinghoff, stellvertretender Direktor des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock. Es gibt EU-weite Regelungen für die Einfuhr von Pflanzen und deren Produkte. Wenn an der Grenze kein Pflanzengesundheitszeugnis vorgelegt werden kann, werden Pflanzen oder Pflanzenprodukte in der Regel vernichtet und es kann ein Bußgeld fällig werden. Als Leiter des Landespflanzenschutzdienstes unterstreicht Vietinghoff: „Selbst bei Früchten, Gemüse, Samen und Schnittblumen ist Vorsicht geboten. Auch die bei den Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns beliebte  Kartoffelknolle darf nicht aus Drittländern eingeführt werden.“ Der Schutz vor Ein- und Verschleppung von Schadorgansimen ist wichtig: für die nachhaltige Pflanzenproduktion, eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft, den Schutz der heimischen Pflanzen in ihren Lebensräumen und damit den Schutz der Umwelt sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.(Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei)