Seit der Mensch größere Strecken mit dem Flugzeug oder Schiff überbrücken kann, gelangen neben Pflanzen auch Tiere in andere Länder. Die meisten dieser gebietsfremden Tierarten – auch Neozoen genannt – können sich in dem neuen Lebensraum nicht vermehren. Manchen gelingt es jedoch, und das mit teilweise dramatischen Folgen: "Prominentes" Beispiel ist die Einschleppung der Wanderratte aus Asien. Sie brachte den Pestfloh und das Pestbakterium nach Europa und löste die große Pestepidemie aus, die Millionen Menschen das Leben kostete.
Neben der unbeabsichtigten Verschleppung wurden etliche Tiere absichtlich in fremde Regionen gebracht, häufig, um sie zu bejagen oder um sie für die Landwirtschaft zu nutzen. Beispiele hierfür sind der Fasan, der ursprünglich aus Asien stammt und in Europa zur Jagd eingeführt wurde. Den nordamerikanischen Bisam hielt man als Pelzlieferant und setzte ihn später frei. Heute gehört der Bisam in Deutschland zu den invasiven Tierarten und wird mit großem finanziellem Aufwand als Problemart bekämpft, da er unter anderem Hochwasserschutzdämme beschädigt.
In Deutschland kommen inzwischen rund 1.100 gebietsfremde Tierarten vor, wovon sich etwa 260 Arten etabliert haben. Mit nur rund 30 Arten ist die Anzahl der Wirbeltiere unter ihnen eher gering. Häufiger sind wirbellose Neozoen, die meist auch tief greifende Veränderungen von Lebensgemeinschaften verursachen. Zudem sind die Auswirkungen im Süßwasserbereich stärker als in terrestrischen Lebensräumen.
Die effektivste Maßnahme, mögliche Gefahren invasiver Tierarten zu verhindern, ist es, die Einschleppung zu verhindern. Dies wird zum Beispiel über die Konvention zur Einhaltung der biologischen Vielfalt versucht. Einmal angekommen, gibt es kein Patentrezept für den Umgang mit den gebietsfremden Arten. Jede Tierart und ihre Auswirkungen muss genau beobachtet und untersucht werden. Nur so lassen sich sinnvolle Maßnahmen ergreifen. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) erarbeitet naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen, die als Grundlage für Listen über gebietsfremde Arten dienen und nachgewiesene oder potenzielle negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt enthalten. (Quelle: www.aid.de)