Europa: Gemischte Bilanz zum Zustand der Natur

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Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) die größte jemals durchgeführte Erhebung zum Zustand der Natur vorgelegt.

Sie zeichnet ein gemischtes Bild von den Lebensräumen und Arten in Europa. Die Situation einiger Arten und Lebensräume hat sich positiv entwickelt, es sind aber noch größere Anstrengungen erforderlich, um die Situation deutlich zu verbessern. Umweltkommissar Karmenu Vella wies darauf hin, dass Bemühungen zur Verbesserung empfindlicher Ökosysteme sehr wirksam sein können.

Dem Bericht zufolge befinden mehr als die Hälfte (52%) aller wildlebenden Vogelarten in einem sicheren Erhaltungszustand. 17% der Arten sind jedoch nach wie vor gefährdet, und weitere 15% sind potenziell gefährdet, abnehmend oder dezimiert. Dazu gehören auch die ehemals weit verbreiteten Ackerlandvogelarten wie die Feldlerche (Alauda arvensis) und die Uferschnepfe (Limosa limosa).

Fast ein Viertel (23%) der anderen Arten, die durch die Habitat-Richtlinie geschützt sind, befindet sich in einem günstigen Zustand. Allerdings weisen mehr als die Hälfte (60%) der Arten einen ungünstigen Zustand auf (42% davon ungünstig-unzureichend und 18% ungünstig-schlecht). Der Zustand der Lebensräume im Grünland, in Feuchtgebieten und in Dünen ist besonders besorgniserregend.

Der Erhaltungszustand und die Trends für Lebensraumtypen im Allgemeinen sind schlechter als bei den Arten, da lediglich 16% der Lebensraumbewertungen günstig sind. Die überwiegende Mehrheit der Lebensräume weist einen ungünstigen Zustand auf, davon sind 47% ungünstig-unzureichend und 30% ungünstig-schlecht.

Die größten festgestellten Gefahren für die Lebensräume stellen bestimmte landwirtschaftliche Praktiken (einschließlich Änderung von Anbaupraktiken, Überweidung, Aufgabe von Weidewirtschaftssystemen, Düngen und Pestizide) und die vom Menschen herbeigeführten „Änderungen der natürlichen Bedingungen“ (meist Änderungen der hydrologischen Bedingungen) dar.

Der Bericht enthält aber auch Erfolgsgeschichten, die auf gezielte Erhaltungsmaßnahmen der EU zurückzuführen sind. So hat sich die Zahl der Bartgeier (Gypaetus barbatus) und Weißkopfruderenten (Oxyura leucocephala), die Gegenstand von Aktionsplänen zur Arterhaltung sind und zu deren Erhaltung Mittel aus dem LIFE-Fonds der EU geflossen sind, erheblich verbessert. Das Natura-2000-Netz der EU, das aus Schutzgebieten besteht, die 18% der Landfläche der EU ausmachen und weltweit das größte Netz von Schutzgebieten ist, hatte ebenfalls einen wichtigen, positiven Einfluss auf den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen.

Der heute vorgelegte Bericht über den Zustand der Natur in der EU ist die erste Bewertung, die sowohl die Vogelschutzrichtlinie als auch die Habitat-Richtlinie abdeckt. Er ist das Ergebnis der größten bisher durchgeführten gemeinsamen Datenerhebung und Bewertung des Zustands der Natur, die im Zeitraum 2007-2012 in den Mitgliedstaaten stattgefunden hat.

Die Ergebnisse des Berichts werden in die laufende Überprüfung der Vogelschutzrichtlinie und der Habitat-Richtlinie einfließen. Bereits Ende April hat die Kommission eine öffentliche Konsultation zu den Naturschutzvorschriften der EU gestartet. Ziel der Konsultation ist es, Meinungen zu geltenden EU-Naturschutzvorschriften (Vogelschutzrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) und ihrer bisherigen Durchführung zusammenzutragen. Die Konsultation ist Teil des „Eignungstests“ für die Naturschutzvorschriften der EU, den die Europäische Kommission im Rahmen des Programms zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) vornimmt. Die Konsultation läuft noch bis zum 24. Juli.