Die positiven Eigenschaften von Kompost zur Verbesserung des Bodens sind bekannt. Wie der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mitteilt, sind aber nicht alle pflanzlichen Substanzen, die im Garten anfallen, grundsätzlich auch für eine Kompostierung geeignet. Vor allem bei kranken oder von Schädlingen befallenen Pflanzen stellt sich für den Hobbygärtner häufig die Frage, ob man diese Pflanzen ebenfalls kompostieren darf oder ob das kranke Pflanzenmaterial nicht besser anderweitig entsorgt werden sollte.
Allgemein gilt, dass Pflanzen, die Krankheits- oder Schädlingsbefall im Wurzel- oder Stängelbereich aufweisen, für eine Kompostierung nicht geeignet sind. Bestimmte Schadpilze, die häufig Auslöser dieser Erkrankungen sind, wie Asternwelke, Kohlhernie, Fusarium- oder Sklerotinia-Welke bei Gurke und Tomate, Wurzelfäule an Erdbeerpflanzen und Cylindrocladium-Triebsterben an Buchsbaum, bilden widerstandsfähige Dauersporen aus, die sich über den Kompost weiter verbreiten, wenn bei der Kompostierung keine ausreichend hohen Temperaturen von 60 bis 70 Grad erreicht werden. Ähnlich ist es mit Schädlingen, die im Boden leben oder überdauern, wie beispielsweise Nematoden oder Gemüsefliegen.
Auf eine Kompostierung von samentragenden Unkräutern und Wurzelunkräutern, wie Quecke und Giersch, sollte der Gärtner ebenfalls besser verzichten, da sich eine mögliche spätere Verschleppung mit dem Kompost bei ihnen ebenfalls nicht ausschließen lässt. Bei Krankheits- oder Schädlingsbefall an Blättern und Früchten, wie etwa Schorf, Mehltau, Blattfleckenkrankheiten oder Blattlausbefall, ist eine Kompostierung hingegen möglich, wenn die kranken Pflanzenteile anschließend sofort mit Erde oder anderem dichten Material, wie Grasschnitt, abgedeckt werden. Vorhandene Sporen und Schädlinge werden so an der Ausbreitung gehindert. Eine Überlebensfähigkeit dieser Schaderreger im Kompost ist bei sachgemäßer Kompostierung infolge der Verrottungsvorgänge dann nicht mehr zu erwarten. (lwknrw)