Um Unkräuter auf Bürgersteigen, Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zu beseitigen, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln strikt verboten. Nach Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen dürfen Pflanzenschutzmittel laut Pflanzenschutzgesetz nur auf Flächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Das Verbot gilt für alle Pflanzenschutzmittel, für die geworben wird und die im Handel frei käuflich sind. Betroffen sind auch alle anderen Chemikalien, auch wenn sie laut Produktinformation „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ sind. Auch die Verwendung von Salz oder Essig ist unzulässig!
Der Grund des Verbotes liegt auf der Hand: Pflanzenschutzmittel können von gepflasterten oder versiegelten Flächen abgewaschen werden und in die Kanalisation, in Oberflächengewässer oder in das Grundwasser gelangen. Dadurch kann die Umwelt belastet werden.
Die Landwirtschaftskammer weist darauf hin, dass Verstöße gegen dieses Verbot mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. In besonderen Fällen kann sie als zuständige Behörde Ausnahmen zulassen, nicht jedoch für Privatpersonen.
Alternativen zur Beseitigung von unerwünschtem Grün mit chemischen Mitteln ist die mechanische Beseitigung z. B. durch häufiges Fegen mit einem groben Besen oder das Abflammen mit einem im Handel erhältlichen Gasbrennstab.
Fragen zu diesem Thema beantwortet das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter der Rufnummer 0511-4005-2428. (Quelle: Landwirtschaftskammer Niedersachsen)