Unkrautvernichter nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten erlaubt – Bei Verstößen drohen Bußgelder.
Wenn das Unkraut wächst, dann nimmt das Jäten von Hand und der Einsatz der Hacke viel Zeit in Anspruch. Da ist der Griff zur Pflanzenschutzspritze und die Anwendung eines Unkrautvernichters verlockend.
Unkrautvernichter dürfen allerdings nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden: Darauf macht das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen aufmerksam. Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie zum Beispiel Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist generell verboten.
Dieses Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Essig, Salz oder für Grünbelagsentferner oder Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Fazit:
Finger weg von Mitteln zur chemischen Unkrautvernichtung auf allen Nichtkulturlandflächen – egal ob mit Pflanzenschutzmitteln, Steinreinigern, Salz oder Essig!
Es bleiben nur alternative Methoden wie mechanisches Entfernen, Heißwasser-Hochdruckreiniger oder Abflammen (Vorsicht: Brandgefahr bei trockenem Wetter!), mit denen man die Flächen sauber halten kann – auch wenn dies aufwendiger ist.
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Pflanzenschutzamt der LWK unter den Telefonnummern 0511 4005-2428 oder -2178. (Landwirtschaftskammer Niedersachsen)