Die Förderung der beruflichen Fortbildung wird durch die Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) verbessert und teilweise erweitert. Die dritte Änderung des Gesetzes wurde im April im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. August 2016 in Kraft, wie der Deutsche Bauernverband (DBV) mitteilte. Aus berufsständischer Sicht wird dadurch die Attraktivität der beruflichen Fortbildung im Agrarbereich verbessert und ein positives Signal im Hinblick auf die zunehmenden Qualifizierungserfordernisse auf dem landwirtschaftlichen Arbeitsmarkt gesetzt.
Durch die Novellierung des „Meister-BAföG“ wird die berufliche Fortbildung attraktiver für Teilnehmer/innen von Vorbereitungsmaßnahmen auf staatlich anerkannte Fortbildungsprüfungen (z.B. Meisterprüfungen, Fachagrarwirt-Prüfungen). Zukünftig wird das Meister-BAföG für neue Zielgruppen geöffnet (z.B. Fortbildungsteilnehmer mit hochschulischen Vorqualifikationen). Angepasst wurden ebenso Förderbeträge, Freibeträge für die Einkommensanrechnung und Förderbeträge für Lehrgänge und Prüfungsstücke. Für besonders erfolgreiche Prüfungsabsolventen wurden die Bestimmungen für einen Darlehenserlass erhöht.