Die Rückkehr des Wolfes sieht das Landvolk Niedersachsen mit großer Sorge. Grund dafür sind die gewollt zufälligen und damit auch willkürlichen Prinzipien, nach denen einzelne Landstriche zu „Wolfsgebieten“ bestimmt werden. In einer Stellungnahme zur „Förderrichtlinie Wolf“ des Landes Niedersachsen erwartet der Verband hier eine echte Bürgerbeteiligung, um die örtlich betroffene Bevölkerung sowie einzelne Berufsgruppen mit einzubeziehen. Die bisher vom Land eingesetzten „Wolfsberater“ könnten diesen demokratischen Entscheidungsprozess nicht ersetzen und würden damit auch kein „Wolfsmanagement“ erlauben.
Der Verband sieht das Land in der Verpflichtung, die mit einer Ausbreitung des Wolfes verbundenen Folgeprobleme zu lösen. Ganz konkret befürchtet er das Aus der Weidehaltung. Tierhalter könnten weder unter wirtschaftlichen Prämissen, noch mit Blick auf Aspekte des Natur- und Landschaftsschutzes die Weidehaltung derart sicher gestalten, dass sie vor Übergriffen des Wolfes geschützt sei. Zugleich fordert das Landvolk einen gesetzlichen Rechtsanspruch jeden Tierhalters auf Regulierung der durch Wölfe verursachten Schäden, aber auch aller Kosten, die Tierhaltern zur Vermeidung von Übergriffen oder in deren Folge entstehen. Die Schadensregulierung dürfe nach EU-Recht nicht als wettbewerbsrelevante Zahlung eingestuft werden, da sie dann auf andere Beihilfen angerechnet würde. Die vom Land vorgeschlagene Kostenbeteiligung an Schutzmaßnahmen gegen Wölfe in Form spezieller Einzäunungen bezeichnet das Landvolk als „sehr bürokratisch“ und schlägt eine Finanzierung auf Grund fester Beträge vor.
Zweifel äußert das Landvolk darüber hinaus daran, ob die heutige Kulturlandschaft noch geeignete Lebensräume für eine allgemein akzeptierte Koexistenz von Mensch und Wolf bietet. Immerhin weise das Land heute eine flächendeckend überwiegend intensive Nutzung wie auch Besiedlung auf. Damit genüge es nicht mehr den Ansprüchen an den Lebensraum, die zu Zeiten stabiler Wolfsvorkommen hierzulande noch gegeben waren.