Ob ein schattenspendender Baum, Beerensträucher für den Naschgarten oder eine Hecke aus Bambus – die meisten Gehölze, Gräser, Stauden lassen sich grundsätzlich auch im Winter pflanzen, solange der Boden nicht zu stark gefroren ist. Kurz vor dem Frühling ist es Zeit für den Schnitt von Obstbäumen und -sträuchern. Landschaftsgärtner wissen, welche Äste entfernt werden müssen und welche nicht, damit in den Sommermonaten viele Früchte geerntet werden können. Klassische Arbeiten während der kalten Jahreszeit sind außerdem die Reinigung und Ausbesserung von befestigten Flächen. Besonders an nasskalten Tagen ist es wichtig, dass Wege, Treppen und Terrassen ausreichend Trittsicherheit bieten. Landschaftsgärtner überprüfen und warten auch technische Einbauten wie Beleuchtung und Bewässerung. Wer frühzeitig Schäden reparieren lässt, kann die ersten Frühlingswochen wieder ungestört im Garten genießen.
Praktische Lösungen
Da man den Garten im Winter weniger nutzt als im Sommer, bietet es sich an, größere Baumaßnahmen jetzt zu realisieren. Ein Gartenhaus zum Beispiel kann viel mehr bieten als nur Stauraum für Gartengeräte. Es lässt sich als Sitzplatz zum Lesen einrichten oder als Outdoor-Küche nutzen. Ein attraktiver Pavillon kann dem Garten oder einem bestimmten Bereich Ambiente verleihen. Für Kinder ist ein Häuschen, das erhöht, auf Pfählen steht, ein spannender Ort. Von hier aus können sie spielerisch die Natur erkunden. Damit sich Groß und Klein im Garten wohlfühlen, ist es wichtig, Privatheit zu schaffen. Der Landschaftsgärtner kennt für den Sicht- und Windschutz viele praktische Lösungen passend zu unterschiedlichen Gartenstilen und baut sie fachgerecht ein. Holz, Metall, Beton oder Stein – die Verarbeitung verschiedenster Materialien gehört zum Know-how der grünen Profis. Carports und Fahrradhäuschen, nach Wunsch auch mit Dachbegrünung, machen bisher ungenutzte Bereiche im Vorgarten zu einer attraktiven Bereicherung im Alltag.
Winterdienst
Bis der Frühling kommt, kann das Wetter noch ungemütlich werden. Bei Schnee und Glatteis gilt die Räum- und Streupflicht, die regional unterschiedlich ausformuliert ist. Grundsätzlich schreibt sie Grundstückseigentümern vor, dass angrenzende Gehwege benutzbar gemacht werden müssen. Das bedeutet in der Regel, dass die Fläche schon am frühen Tage von Schnee und Eis befreit werden muss. Bei entsprechender Vertragsvereinbarung sind auch Mieter von dieser Pflicht betroffen. In jedem Fall ist es für die Bewohner alles andere als angenehm nach einer frostigen oder schneereichen Nacht, früh am Morgen zum Eimer mit Streugut oder gar zur Schneeschaufel greifen zu müssen. Bequemer und sicherer ist es, einen Landschaftsgärtner für den Winterdienst zu beauftragen. Er kennt sich mit lokalen Vorschriften aus und weiß welches Streugut Bäume und Sträucher schont. Außerdem verfügt er über geeignete Gerätschaften, um Wege schnell und effektiv zu räumen. Weitere Informationen und Landschaftsgärtner vor Ort sind unter www.mein-traumgarten.de zu finden. (BGL)