Der Vorgarten im Laufe der Zeit: Vom Nutzgarten zur funktionalen Visitenkarte

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Aktuell tut sich viel beim Thema „Vorgarten“: Er wird bundesweit heiß diskutiert, manches eingefordert, Gesetze werden konkretisiert und natürlich wird viel Unmut geäußert … Vor allem geht es um diese Fragen: Was genau ist die Fläche vor dem Haus eigentlich und was muss sie leisten – für die Bewohner*innen, die Tierwelt und auch das Stadtklima? Wie sollte der Vorgarten gestaltet werden, um das alles erfüllen zu können? Ausgelöst wurde diese Diskussion durch eine Entwicklung, die das Aussehen vieler Neubaugebiete in den letzten Jahren stark geprägt hat: Schottervorgärten (die eigentlich keine Gärten sind).

Die Geschichte des begrünten Vorgartens

Vorgärten sind eher eine neue Entwicklung. Schaut man heutzutage in die historischen Zentren mancher Städte, stellt man fest: Begrünte Flächen vor den Häusern fehlen gänzlich. Tatsächlich wurden im Mittelalter aus strategischen Gründen die Gebäude dicht aneinandergebaut, da der Raum innerhalb der Stadtmauern sehr begrenzt war. Gärten, die größtenteils Nutzgärten waren, lagen außerhalb der Stadtmauern. Erst mit dem Bedeutungsverlust von Befestigungsanlagen konnten die Städte wachsen und die Häuser rückten von den Straßen ab. Dadurch entstanden freie Flächen, die zumeist für den Obst- und Gemüseanbau genutzt wurden. Zierpflanzen, die heute zum Großteil die Vorgartengestaltung dominieren, spielten im Bürgertum damals noch kaum eine Rolle. Lediglich in den Vorhöfen von Palästen wurden sie gepflanzt und erst später als Zeichen für Reichtum und Stil auch von wohlhabenden Bürgern adaptiert. So wurde der Vorgarten nach und nach zur Repräsentationsfläche. Dort wurden mit Vorliebe besondere, sogar exotische Pflanzen gepflanzt, um Passant*innen und Nachbarschaft zu beeindrucken. „Bis heute gilt der Vorgarten als Visitenkarte des Hauses“, erzählt Uschi App vom Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL). „Er soll einen ersten Eindruck von den Menschen geben, die hier wohnen – und im besten Fall auch beeindrucken.“

Während früher auch der kommunikative Aspekt stark im Vordergrund stand – ein Ergebnis ist die Hausbank neben der Eingangstür – ist heute vor allem die Funktionalität wichtig. So muss dieser Bereich Stellplätze für Fahrräder und Mülltonnen, Raum für einen Briefkasten, vielleicht sogar die Lademöglichkeit für das E-Auto, in jedem Fall Licht für einen sicheren Gang am Abend bieten. „Das alles auf wenig Fläche zusammenzubringen und zugleich Pflanzen eine Hauptrolle zu geben, ist für viele Menschen eine große Herausforderung“, erklärt Uschi App vom BGL. „In unserer repräsentativen Marktforschung über die Gründe für die Zunahme der Schotterschüttungen im letzten Jahrzehnt war dieses Motiv das meistgenannte: Die grauen Flächen versprechen eine schnelle und dauerhafte Lösung. Leider ist das ein Irrtum und genau genommen auch gar nicht erlaubt!“

Die Geschichte der grauen Schotterwüsten

Die grauen, geschotterten Flächen sind bereits Ende der 1970er Jahre auf der Bildfläche der Siedlungen erschienen. Ihr Design-Ursprung liegt vermutlich in den Zen-Gärten, die in Japan als Meditationsräume dienen. Diesen Kontext haben sie hierzulande – und auch im angrenzenden Ausland – aber nie gehabt. Vielmehr geht es den Besitzer*innen um die vermeintliche Pflegeleichtigkeit und einen in ihren Augen modernen Look. In Katalogen wurden sie gern in Verbindung mit stark reduzierten Architekturstilen gezeigt. Über Geschmäcker lässt sich nicht streiten, aber über den Arbeitsaufwand durchaus: So wissen Landschaftsgärtner*innen schon lange, dass durchdacht angelegte grüne Vorgärten wesentlich weniger Aufmerksamkeit verlangen als das Laub, Moos und der Unrat, der sich in geschotterten Flächen ansammelt. Hinzu kommt, dass bepflanzte Vorgärten vielen heimischen Tieren Lebensräume bieten und so zum Artenreichtum in den Städten beitragen. Auf versiegelten Flächen hingegen nimmt das Biodiversitätsspektrum deutlich ab, da hier weder Rückzugsmöglichkeiten noch Nahrung vorhanden sind. Dagegen wirkt nicht zuletzt selbst der kleinste, offene Gartenboden positiv auf das Mikroklima – kurz gesagt: Pflanzen kühlen, Schotter heizt sich und seine Umgebung zusätzlich auf. Laut Naturschutzbund (NABU) können sich die grauen Flächen im Hochsommer auf bis zu 70 Grad erhitzen! Und nicht nur während der heißen Monate, auch bei Niederschlag werden die versiegelten Flächen oft zum Problem: Denn anders als begrünte Bereiche nehmen „die Grauen“ in der Regel nur wenig oder auch gar kein Wasser auf und werden bei Starkregenfällen zur Belastung für die Kanalisation.

Der Vorgarten und seine Gesetze

Aus diesen Gründen werden die Schotterschüttungen aktuell zunehmend kritisch betrachtet und auch reglementiert. Zwar findet sich in den Landesbauordnungen (LBO) der meisten Bundesländer schon längst ein Begrünungsgebot. Aber so richtig daran gehalten hat sich kaum jemand und kontrolliert wird auch kaum. „In NRW legt beispielsweise die zuletzt geltende Fassung der LBO in Paragraph 8 fest, dass nicht überbaute Flächen wasseraufnahmefähig gestaltet und begrünt werden müssen“, führt Uschi App aus. „Das gilt natürlich nicht für Bereiche, die einen festen Untergrund benötigen, wie Wege oder Mülltonnenstellplätze. Aber wo das nicht nötig ist, wird ganz klar gefordert, dass der Vorgarten mit Pflanzen gestaltet sein soll.“ Seit Januar 2024 wurde dieser Punkt konkretisiert. Dort heißt es nun eindeutig, dass Schotterungen und Kunstrasen keine zulässige Gestaltung sind. Selbst den Rückbau der Steinwüsten kann ab jetzt die Bauaufsicht anordnen. „Auch Baden-Württemberg hat das Verbot von Schottergärten in seinem Landesnaturschutzgesetz konkretisiert und gibt ausdrücklich eine insektenfreundliche Gestaltung vor“, betont Uschi App. „Und auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat im letzten Jahr entschieden, dass Behörden in Niedersachsen Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen dürfen.“

Und wieso das alles? Nun, da die Geschichte des Vorgartens noch nicht sonderlich lang ist, könnte doch bald ein neues Kapitel der Gartenkultur aufgeschlagen werden. Ein Vorgarten muss bepflanzt werden und darf nur dann versiegelte Fläche aufweisen, wenn diese einen anderen, wichtigen Zweck erfüllt. Dies geschieht nicht primär aus ästhetischen Gründen, sondern vor allem mit Blick auf das Stadtklima, auf Luftqualität und -temperatur … und auch zum Schutz der Natur und der Gesundheit der Menschen. (Quelle: BGL)