Kaum ist der Frühling da, heißt es bei vielen Gartenbesitzern wieder Hacken, Pflanzen, Hegen und Pflegen im eigenen Garten. Doch Vorsicht, nicht überall im Garten lassen sich große Bäume, Sträucher oder Hecken ohne weiteres pflanzen. Neben den Boden- bedingungen gilt es gerade bei der Wahl des Standortes von Bäumen und Sträuchern die Nähe zum Nachbargrundstück zu beachten. Denn sind Pflanzen erst einmal angewachsen und haben eine bestimmte Größe erreicht, ist eine Verpflanzung nicht mehr so einfach zu realisieren, sollten Äste oder Früchte auf das Nachbargrundstück reichen. Angesichts vieler Fragen von privaten Gartenbesitzern empfiehlt BGL-Präsident August Forster: Vor dem Pflanzen von Bäumen, Hecken und Sträuchern sollten sich Gartenbesitzer von einem Landschaftsgärtner beraten lassen. Die Experten für Garten & Landschaft kennen die Eigenschaften und das Wachstum der Pflanzen und können je nach Größe und Wuchsform die geeigneten Pflanzen auswählen.
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau weist deshalb private Gartenbesitzer daraufhin, bei der Bepflanzung von Privatgärten immer auch den Abstand zum Nachbargrundstück zu beachten. Wer sich nicht sicher ist, sollte eine professionelle Planung und Gartengestaltung durch einen Landschaftsgärtner durchführen lassen. Sie kennen die im Nachbarrecht der Länder geregelten unterschiedlichen Grenzabstände von Bäumen und Gehölzen. So können im Vorfeld Ärger und Kosten vermieden werden. Ein Garten verändert sich über die Jahre und viele Gartenbesitzer unterschätzen das rasche Wachstum und die Entwicklung junger Gehölze. Schnell wachsen junge Triebe und Äste dann über das Grundstück zum Nachbarn und der Ärger mit dem Nachbarn ist vorprogrammiert, erklärt August Forster. Damit der Traum vom Garten nicht zum Albtraum wird, sollten Gartenbesitzer deshalb eine professionelle Gartengestaltung und Gartenpflege durch den Landschaftsgärtner in Anspruch nehmen. Die Experten für Garten & Landschaft planen, gestalten und pflegen den Garten mit fachmännischem Know-how. So stellen sie sicher, dass der Garten als Treffpunkt und Aufenthaltsort und als zusätzliches Zimmer im Grünen unter freiem Himmel auch langfristig – und ohne nachbarschaftlichen Ärger – genutzt werden kann. (BGL)