Verbraucherzentrale Hessen rät vorsorglich von Verwendung der Blätter und Blüten des Küchenkrautes ab
Frischer Borretsch ist nicht nur in Hessen als Salatkraut beliebt und fester Bestandteil der Grünen Soße. Den Genuss trüben jedoch aktuelle Untersuchungen. Sie zeigen, dass die Pflanze in Blättern und Blüten bedenkliche Mengen an Pyrrolizidinalkaloide (PA) bildet. Die natürlichen Pflanzenabwehrstoffe gelten als leberschädigend und stehen im Verdacht, krebsauslösende Wirkung zu haben. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt daher, Borretsch vorsorglich in den Rezepturen durch unbedenkliche Kräuter zu ersetzen. Sie fordert einen gesetzlichen Grenzwert für den Gehalt an PA und regelmäßige Kontrollen der PA-Gehalte in Lebensmitteln durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden.
Neben Borretsch und Jakobskreuzkraut enthalten ca. 6.000 Pflanzenarten Pyrrolizidinalkaloide. Sie können über Bienen, die Kräuter als Pollen- und Nektarlieferant anfliegen, in Honig und Blütenpollen (Nahrungsergänzung) gelangen. Darüber hinaus finden sich PAs auch als Verunreinigung in Tees. Verbraucher nehmen diese Stoffe also aus verschiedenen Nahrungsquellen auf. So kann sich die tägliche Aufnahme summieren.
Nach Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) sind die Erkenntnisse zur Toxikologie und Verbreitung von PAs in Lebensmitteln noch sehr lückenhaft. Einig sind sich die Experten darin, dass die Aufnahme an PA so gering wie möglich sein sollte. Ein 60kg schwerer Erwachsener sollte nicht mehr als 0,42 Mikrogramm pro Tag aufnehmen. Mit einer üblichen Portion Grüner Soße (circa 50 Gramm Kräuter, davon 7g Borretsch) kann diese als unbedenklich geltende Aufnahmemenge um fast das 5-fache überschritten werden, bei einem Kleinkind um mehr als das 13-fache.
"Borretsch bildet den Untersuchungen der Technischen Universität Braunschweig zufolge immer relativ große Mengen dieser Pflanzengiftstoffe", so Andrea Schauff, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. "Wer das gesundheitliche Risiko vermeiden will, verzichtet daher vorsorglich auf das Küchenkraut und ersetzt es durch unbedenkliche Kräuter wie Dill oder Zitronenmelisse." Besonders Kinder, Stillende und Schwangere sollten keine Borretschblätter oder -blüten verzehren.
Bei Kräuter-, Schwarz- und Grüntees, Honigen und Blütenpollenprodukten kann der PA-Gehalt dagegen je nach Verunreinigung mit PA-haltigen Kräutern oder Pollen bei der Ernte und Verarbeitung stark schwanken. "Wir fordern einen gesetzlichen Grenzwert bzw. Höchstgehalte für PA in Lebensmitteln", so Schauff. "Hersteller müssen zu Eingangsuntersuchungen auf den Gehalt an PA verpflichtet werden, damit belastete Ware erkannt und entfernt werden kann. Außerdem sind umfassende Kontrollen (Monitorings) seitens der amtlichen Lebensmittelüberwachung notwendig, um die tatsächliche Belastungssituation durch die Giftstoffe einschätzen zu können."