Bei Pferde- und Rinderhaltern hat sich das gelb blühende Jakobskreuzkraut, auch bekannt als Jakobs-Greiskraut, in den vergangenen Jahren unbeliebt gemacht. Denn durch Alkaloide, die das Kreuzkraut vor Fressfeinden schützen, ist es giftig für Weidetiere wie Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen. Bewirtschafter von Weiden und Wiesen sollten besonders früh die Augen offen halten, schreibt der Landvolk Pressedienst, denn die gesamte Vegetation ist ihrer Zeit in diesem Frühjahr um etwa drei Wochen voraus. Auch beim Kreuzkraut ist deshalb mit einem Blühbeginn im Mai anstatt im Juni zu rechnen. Das beste Mittel gegen Jakobskreuzkraut sind ein dichter Bestand und eine intensive Bewirtschaftung, denn in einer geschlossenen Grasnarbe kann sich das Kraut nicht durchsetzen. Neben Straßenrändern, Bahndämmen und Brachen findet das Jakobskreuzkraut vor allem auf extensiv genutzten Grünlandflächen oder trittgeschädigten Pferdeweiden Platz zum gedeihen. Das zwei- oder mehrjährige Kraut bildet im ersten Jahr eine Rosette, die an den unregelmäßig gefiederten Blättern zu erkennen ist. Im zweiten Jahr wird das Kraut bis zu einem Meter hoch und bildet goldgelbe Blüten. Gut zu erkennen sind diese an 15 bis 25 mm breiten gelben Köpfchen, die in der Regel von genau 13 gelben Hüllblättern umgeben sind.
Erfahrene Tiere meiden das Kraut auf der Weide wegen seines bitteren Geschmacks. Be-sonders gefährlich wird es jedoch, wenn das Kreuzkraut mit den übrigen Gräsern und Kräutern einer Fläche gemäht und in Form von Grassilage oder Heu als Winterfutter konserviert wird. Dann nämlich geht der bittere Geschmack verloren, das Gift bleibt jedoch enthalten und reichert sich mit jeder gefressenen Pflanze im Tierkörper an. In einer gewissen Menge kann das zu Leberschäden und sogar zum Tod des Tieres führen.
Ähnlich wie Löwenzahn bildet das Jakobskreuzkraut nach der Blüte flugfähige Samen, die sich mit dem Wind verbreiten. Ein früher Schnitt kann ein Aussamen vermeiden. Auf Na-turschutzflächen ist aber oft ein späterer Schnitttermin vorgegeben. Hat sich das Kraut noch nicht zu stark verbreitet, können die einzelnen Pflanzen per Hand ausgestochen und möglichst im Hausmüll entsorgt werden. Dabei sollten Handschuhe getragen werden. Hat sich die Pflanze bereits stark ausgebreitet, ist eine Bekämpfung mit Pflanzenschutzmitteln möglich. Zwar gibt es auf dem Markt sehr wirksame Mittel, deren Anwendung unterliegt aber genauen Bestimmungen. Auf landwirtschaftlich genutzten Flächen dürfen nur Personen mit gültigem Sachkundenachweis eine Pflanzenschutzmaßnahme durchführen. Weitere Informationen zum Jakobskreuzkraut sind in einem Merkblatt unter www.lwk-niedersachsen.de – Suchbegriff „Jakobskreuzkraut“ zu finden. (LPD)