Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, hat sich am heutigen Mittwoch mit ihren beiden Länderkollegen Thomas Schmidt (Sachsen) und Till Backhaus (Mecklenburg-Vorpommern) getroffen. Bei dem Gespräch ging es vor allem darum, eine gemeinsame Linie bei den Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf zu finden.
Die Minister sind sich einig, dass der Interessenkonflikt zwischen Artenschutz auf der einen und Landwirtschaft, Jagd und Sicherheit der Bürger auf der anderen Seite eine Lösung erfordert.
Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, erklärt dazu: „Weidetiere zu halten, ist eine besonders naturverträgliche Art der Tierhaltung. Sie ist für die Landwirtschaft und Tierzüchter unverzichtbar. Wir sind uns darüber einig, dass die Rückkehr des Wolfes nicht dazu führen darf, dass weniger Tiere im Freien gehalten werden können. Denn in der Konsequenz könnte es dazu führen, dass in bestimmten Regionen die Weidetierhaltung eingestellt werden muss. Artenschutz ist wichtig, deshalb sind präventive Maßnahmen wie effektive Zaunbauten als auch Entnahmemöglichkeiten zwei Seiten einer Medaille. Aber der Mehraufwand für Sicherungsmaßnahmen muss den Tierhaltern entschädigt werden. Auf Bundesebene ist es uns wichtig, einen Beitrag zum vernünftigen Umgang mit dem Wolf unter Berücksichtigung der Interessen der Weidetierhalter und der Jagd auf Augenhöhe zu erreichen. Ein besonderes Anliegen ist uns dabei die öffentliche Sicherheit, hier müssen wir klare Regeln schaffen, die eine Gefahr für den Menschen durch verhaltensauffällige Wölfe ausschließen. Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, dass die Sicherheit der Bürger Priorität hat. Ich bin mit meinen beiden Länderkollegen einig, dass wir einen gemeinsamen Kriterien- und Maßnahmenkatalog, der Rechtssicherheit und Klarheit bietet, zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Im Koalitionsvertrag heißt es ganz konkret: Wölfe, die einmal Weidezäune überwunden haben, sollen entnommen werden können.“
Der Landwirtschaftsminister des Freistaates Sachsen, Thomas Schmidt: „Wir haben in Sachsen sehr lange Erfahrungen mit dem Wolf. Daher wissen wir, dass der strenge Artenschutz des Wolfes in den betroffenen Gebieten nur dann akzeptiert wird, wenn der Staat bei auftretenden Konflikten handlungsfähig bleibt. Dazu gehören die Unterstützung von Nutztierhaltern bei Präventionsmaßnahmen, schnelle Entscheidungen über einen Schadensausgleich, wenn es dennoch zu Nutztierrissen kommt und nicht zuletzt eine sichere Rechtsgrundlage für die Entnahme von auffälligen Wölfen. Darüber hinaus muss angesichts der dynamischen Entwicklung der Wolfspopulation dringend jährlich neu bewertet werden, ob der strenge Schutz für den Erhalt der Gesamtpopulation noch erforderlich und gerechtfertigt ist.“
Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus: „Dauerhafte Akzeptanz für den Wolf in der Gesellschaft werden wir nur erreichen, wenn wir neben guter Öffentlichkeitsarbeit Hilfe und Unterstützung für Nutztierhalter gewährleisten. Ich werde mich dafür einsetzen, dass Kosten, die Nutztierhaltern für Präventionsmaßnahmen und im Schadensfall entstehen, im größtmöglichen Umfang erstattet werden. Denn wir brauchen die Nutztierhaltung in der offenen Landschaft. Sie ist auch ein ganz entscheidender Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Zugleich ist es notwendig, in Fällen, in denen Wölfe trotz Schutzmaßnahmen Weidetiere mehrfach angreifen oder reißen, angemessen zu reagieren. Deshalb bin ich dankbar dafür, dass Bundesministerin Klöckner prüfen wird, ob für Präventionsmaßnahmen der Nutztierhalter Mittel aus der GAK zur Verfügung gestellt werden können. Das sehe ich als richtigen und wichtigen Beitrag für den Erhalt der Nutztierhaltung in Deutschland an.“ (BMEL)