Landvolk: Naturzugang muss auch Grenzen respektieren

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Niedersachsens Waldbesitzerverband steht zum freien Betretungsrecht des Waldes, möchte in einem Naturzugangsgesetz aber zugleich die Rechte der Eigentümer gewahrt und gestärkt sehen. Norbert Leben macht bei der Diskussion zu dem von Niedersachsen geplanten Gesetzesvorhaben deutlich, dass einige Naturnutzer ihre Rechte zurzeit deutlich überziehen. „In weiten Teilen Niedersachsens haben wir seit einiger Zeit große Probleme mit Mountainbikern, Quad- oder Motoradfahrern, die querfeldein durch unsere Wälder fahren. Sie hinterlassen dabei häufig erhebliche Schäden am Wald und dem Waldboden“, schildert Leben. Er ergänzt, dabei werde leider auch um geschützte Landschaftsteile kein Bogen gemacht und mitunter ganze Biotope gefährdet. Ungeklärt sei leider auch die Verkehrssicherungspflicht, die sich zum Beispiel bei illegalen Downhill-Strecken ergebe.

Die Waldbesitzer stellen das freie Betretungsrecht des Waldes nicht in Frage, es wurde in den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts im Bundeswaldgesetz geregelt. Grenzen seien allerdings erforderlich, wenn diese Rechte überstrapaziert würden. Das ginge zu Lasten der Nachhaltigkeit, aber auch der Wirtschaftsleistung des privaten Waldeigentums. 60.000 nichtstaatliche Waldbesitzer mit einer Fläche von 678.000 ha vertritt der Waldbesitzerverband Niedersachsen. Präsident Leben wehrt entschieden die historische Begründung des für das Naturzugangsgesetz zuständigen Landwirtschaftsministers Christian Meyer ab. Dieser hatte in der Presse Wälder zu den „adeligen Vergnügungsprivilegien“ gezählt. „Unser bäuerlicher Waldbesitz ist in der Hand vieler kleiner und mittlerer Waldbesitzer, die im Schnitt über lediglich zwölf Hektar verfügen“, stellt Leben klar. Er regt an, beim Naturzugangsgesetz auch Artikel 14 des Grundgesetzes mit einzubeziehen, wonach Eigentum gewährleistet wird. (LPD)