Nach der Ausbildung eröffnet sich Gärtnerinnen und Gärtnern als spannende Perspektive die Selbstständigkeit. Wer sich den Traum vom eigenen Betrieb erfüllen will, kann das auch schon in jungen Jahren. Warum es reizvoll sein kann, sein eigener Chef oder seine eigene Chefin zu sein – und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Verantwortung übernehmen
Ausgelernt? Von wegen. Nach der Ausbildung geht es erst richtig los. Jungen Gärtnerinnen und Gärtnern steht dann als Option die Gründung eines eigenen Unternehmens offen. Wer Lust hat, Verantwortung zu übernehmen und einen Betrieb zu führen – ob als Ein-Personen-Unternehmen oder mit Personal – kann das bereits einige Jahre nach Abschluss der Ausbildung.
Der Weg zum eigenen Betrieb
Welche Voraussetzungen müssen für eine Selbstständigkeit erfüllt sein? Neben Berufserfahrung kann der Meistertitel von Vorteil sein, da er die Fachkompetenz gegenüber Kundinnen und Kunden unterstreicht. Um für die Meisterprüfung zugelassen zu werden, bedarf es neben der abgeschlossenen Ausbildung je nach Bundesland mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Genau wie die Gärtner:innenausbildung kann auch der Meister in sieben verschiedenen Fachrichtungen absolviert werden. Die Inhalte der Prüfung kann man sich zum Beispiel im Rahmen eines Vorbereitungslehrgangs oder der einjährigen Meisterschule aneignen. Zudem bieten etwa die Industrie- und Handelskammern Vorbereitungskurse zur Existenzgründung an, in denen man unter anderem lernt, einen Businessplan zu erstellen. Wer einen eigenen Betrieb gründet, kann dabei auch auf staatliche Kredite und Fördergelder zurückgreifen. Diese erleichtern den Start und können etwa für die Anschaffung von Werkzeug, Fahrzeugen oder Arbeitskleidung dienen.
Kaufmännisches Interesse
Welche Leistungen man als selbstständiger Gärtner beziehungsweise als selbstständige Gärtnerin anbieten will, hängt von mehreren Faktoren ab: Den eigenen Kenntnissen und Interessen, aber auch davon, welche Angebote in der Region gefragt sind. Ob mit eigener Staudengärtnerei, eigenem Ladengeschäft oder mobilem Gärtnereiservice – die Möglichkeiten sind vielfältig.
Wer eine Selbstständigkeit plant, sollte in jedem Fall nicht nur Spaß am Gärtner:innenberuf haben, sondern auch über ein kaufmännisches Interesse verfügen. Schließlich gehören auch betriebswirtschaftliche Aufgaben dazu, wenn man einen eigenen Betrieb führt. Der Vorteil: Selbstständige sind in vielem freier, können selbstbestimmter arbeiten. Dabei müssen sie natürlich die Wünsche ihrer Kundinnen und Kunden im Blick haben. Und sie tragen Verantwortung für ihre Angestellten. Mitarbeiterführung und die Ausbildung von Nachwuchskräften sind deshalb ebenfalls wichtige Punkte.
Ein Job, viele Möglichkeiten
Wer nach der Ausbildung Lust hat, sich weiterzubilden, Verantwortung für ein eigenes Unternehmen und Angestellte zu übernehmen, dem bieten sich als Gärtnerin oder Gärtner mit eigenem Betrieb gute Perspektiven. (GMH)