Wer eine reiche Süßkirschenernte aus seinem Garten haben möchte, sollte jetzt gelbe, beleimte Kirschfruchtfliegen-Fallen in seinen Kirschbäumen aufhängen, empfiehlt der Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Denn nun beginnt die Eiablage. Nur so kann verhindert werden, dass die fünf Millimeter große, schwarze Fliege Rhagoletis cerasi ihre Eier in die Kirschen legt und die daraus schlüpfende Made das Kirscheninnere in eine faule Masse verwandelt. Die Kirschfruchtfliegen, die ihre Eier in Kirschen ablegen wollen, werden von der gelben Farbe der Falle angelockt und bleiben auf der Falle haften.
Mitte Mai bis Anfang Juni beginnt der Flug der Kirschfruchtfliegen. Sie sind vor allem bei trocken-warmer Witterung verstärkt aktiv. Das Weibchen sticht die Kirsche an, wenn sie sich von gelb nach gelbrot verfärben, und platziert ein Ei. Da jede Frucht nur eine Made aufnehmen kann, markiert die Kirschfruchtfliege jede Frucht mit einem Duftstoff, der den anderen Weibchen signalisiert, dass diese Kirsche besetzt ist und weiter gesucht werden muss.
In befallenen Früchten findet man kleine, bis sechs Millimeter lange, weißen Maden. Die voll entwickelte Larve bohrt sich aus der Frucht und lässt sich zu Boden fallen, wo sie sich in der obersten Bodenschicht verpuppt. Aus der Puppe schlüpft im nächsten Frühjahr eine neue Kirschfruchtfliegen-Generation.
Besonders gefährdet sind mittlere und spät-reifende Süßkirschensorten. In seltenen Fällen ist auch ein Befall an Sauerkirschen zu beobachten. Daher ist es bei Neupflanzungen ratsam, sich für Frühsorten, die seltener befallen werden, zu entscheiden. Zur Vorbeugung sollte man vorzeitig abfallende Früchte auflesen und die Bäume frühzeitig und restlos abernten.
Die Kirschfruchtfliege ähnelt in ihrem Aussehen einer Stubenfliege. Sie ist etwa fünf Millimeter lang, besitzt einen glänzenden, schwarzen Körper und große, grüne Augen. Als weiteres Kennzeichen hat sie gelbliche Beine und – besonders markant – ein gelbes, dreieckiges Schildchen zwischen den Flügeln. Im Haus- und Kleingarten ist derzeit kein Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung der Kirschfruchtfliege zugelassen. (lwknrw)