NABU: Experten warnen im Bundestags-Umweltausschuss vor Gesetzesänderung beim Wolf

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Miller: Regierungspläne sind nicht mit EU-Recht vereinbar und Rolle  rückwärts im Artenschutz.
Die von der Bundesregierung geplante Änderung im Bundesnaturschutzgesetz führt nicht zu dem vermeintlichen Ziel, die Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen zu erhöhen, wenn es wiederholt zu Übergriffen auf Weidetiere kommt. Juristinnen und Juristen warnten am Montagabend in einer Experten-Anhörung vor dem Bundestags-Umweltausschuss, dass der vorliegende Entwurf keine Rechtssicherheit bringen wird ­– weder für Weidetierhalter, Jäger oder zuständige Behörden. In einigen wesentlichen Punkten würde das Gesetz die Lage sogar extrem verschlechtern. Besonders deutlich wurde, dass die Streichung des Merkmals „wirtschaftlicher Schäden“ im Bundesnaturschutzgesetz zu einem rechtlichen und behördlichen Chaos führen würde, da nicht nur Hobbyschafhalter, sondern alle Hobbytierhalter, Ausnahmegenehmigungen zum Abschuss beantragen könnten, so auch beispielsweise bei Schäden durch Kormoran oder Biber.
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: Im Klartext heißt das, dass alles was einen Bagatellschaden überschreitet, bei den Behörden zu einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung und Abschuss führen kann, auch wenn es nur um Nachbars Gartenteich geht.  Damit  gefährdet  der Entwurf nicht nur den Schutz des Wolfes, sondern auch anderer bedrohter Tierarten erheblich. Der vorliegende Entwurf ist daher rechtswidrig und eine Rolle rückwärts im Artenschutz. Er widerspricht nicht nur der EU-Gesetzgebung in mehreren Punkten und  manövriert Deutschland damit in eine schwierige Lage. So ist auch die geplante Regelung, so lange Wölfe zu entnehmen, bis der Schaden aufhört, eindeutig nicht mit EU-Recht zu vereinbaren.“
Statt massiver Eingriffe ins geltende Naturschutzgesetz fordert der NABU neben langfristiger Förderung der Weidetierhaltung ein nationales Herdenschutzkompetenzzentrum, wo Beratungskompetenz zum Schutz der Herden gebündelt und  innovative Konfliktlösungen gesucht und gefunden werden sollten. Koexistenz mit Wildtieren kann es nur geben, wenn es geeignete und bürokratisch angemessene Maßnahmen im Umgang mit diesen gibt. Der Abschuss von auffällig gewordenen Wölfen ist bereits jetzt ausreichend möglich. Die NABU-Forderung  an die Mitglieder des Bundestages, den Gesetzesentwurf abzulehnen,  unterstützen bisher schon über 40.000 Menschen. (NABU)