Deutschlands Flüsse und Seen sollen künftig wieder lebendiger und gesünder werden. Dazu hat die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag das neue Bundesprogramm „Blaues Band“ verankert, dessen Eckpunkte am gestrigen Dienstag im Bundesverkehrsministerium vorgestellt wurden. Mit dem Programm sollen ökologische Entwicklungen von Bundeswasserstraßen finanziert werden.
„Der NABU hat das Bundesprogramm ‚Blaues Band‘ lange Jahre gefordert – und es ist dringend nötig. Denn 90% unserer Flüsse und Bäche befinden sich in einem schlechten Zustand. An unseren großen Strömen, wie der Elbe, sind inzwischen fast alle Flussauen verschwunden. Und das, obwohl Auen ein wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen sind und unsere kostenlose Versicherung gegen Hochwasser“, so NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Um künftig wieder mehr Fließgewässer und Auen in ihren natürlichen Zustand zu versetzen, fordert der NABU eine konsequente Neuausrichtung der deutschen Gewässerpolitik sowie entsprechende Gesetzesänderungen. Denn bislang bieten die Gesetze kaum Spielraum, um die notwendigen Renaturierungen an den Bundeswasserstraßen auch tatsächlich anzugehen. Dies bestätigte jetzt auch ein vom NABU in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.
„Selbst wenn derzeit alle Signale auf grün stehen für die Renaturierung eines Flussabschnitts, sind der Wasserstraßenverwaltung die Hände gebunden. Sie kann Maßnahmen nur dann umsetzen, wenn diese auch einen Nutzen für den Verkehr haben. Dieser Systemfehler muss schnell korrigiert werden, damit der Bund seiner Verantwortung für den Gewässerschutz endlich gerecht werden kann“, so der NABU-Präsident.
Darüber hinaus sei es auch notwendig, die Umweltziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie strikter im Wasserstraßengesetz zu verankern. „Auch müssen bundeseigene Flächen entlang unserer Flüsse kostenfrei zur Verfügung stehen, wenn dort Maßnahmen zur Gewässerrenaturierung umgesetzt werden“, so Eick von Ruschkowski, Mitglied der Geschäftsleitung des NABU-Bundesverbands.
Um die Qualität des Blauen Bandes zu sichern, müsse es zudem ein Expertengremium geben, das entsprechende Renaturierungsprojekte auswählt und fachlich begleitet. Daran beteiligt sein sollten auch Vertreter aus Naturschutzbehörden und -verbänden. Darüber hinaus sollten die Mitarbeiter der Wasserstraßenverwaltung entsprechend geschult werden, um ihre neuen Aufgaben umsetzen zu können. Die neu eingerichtete Umweltabteilung der Wasserstraßenverwaltung ist nach Ansicht des NABU ein wichtiger Schritt, dem aber zeitnah weitere folgen müssen.