Fast 47.000 Unterschriften gegen die illegale Verfolgung von Greifvögeln in Deutschland hat der NABU an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks überreicht. Sie nahm diese stellvertretend für die Umwelt- und Innenminister der Länder und des Bundes entgegen.
Obwohl alle Greifvogelarten in Deutschland seit den 1970er Jahren unter strengem Schutz stehen, werden immer noch jedes Jahr Hunderte Greifvögel illegal verfolgt. Vergiftungen, Fang, Abschuss und die Zerstörung von Nestern verhindern die weitere Erholung der durch jahrhundertelange Verfolgung dezimierten Bestände und die Wiederbesiedlung verwaister Brutgebiete.
Seit 2004 haben der NABU und das Komitee gegen den Vogelmord 869 Straftaten gegen Greifvögel dokumentiert, bei denen 1373 Vögel von 18 verschiedenen Greifvogel- und drei Eulenarten getötet wurden. Die Dunkelziffer unentdeckter Taten ist wesentlich höher.
Neben dem Vogel des Jahres 2015, dem Habicht, sind vor allem Mäusebussarde und Rotmilane, aber auch sehr seltene Arten wie Wanderfalken, Seeadler, Schreiadler und Steinadler betroffen. Dass die bundesweite Verfolgung dieser faszinierenden Tiere immer noch nicht abnimmt, zeigt die Tatsache, dass auch im Jahr 2015 wieder 63 Fälle mit 80 toten Greifvögeln gezählt wurden. Traurige Hochburg der Greifvogelverfolgung ist trotz abnehmender Tendenz nach wie vor Nordrhein-Westfalen mit 17 Fällen im vergangenen Jahr, gefolgt von Baden-Württemberg mit 13 sowie Niedersachsen und Bayern mit je elf Fällen.
Neu ist die Verfolgung von Greifvögeln im Zusammenhang mit Windkraftanlagen: In 42 zusätzlichen Fällen aus den Jahren 2010 bis 2015 besteht dringender Verdacht auf die illegale Zerstörung von Großvogelhorsten in der Nähe von bestehenden und geplanten Windkraftanlagen. Auch bei drei der registrierten Tötungsdelikte liegt ein entsprechender Zusammenhang nahe.
„Wer gern mit dem Finger auf die Fänger unserer Zugvögel im Mittelmeerraum zeigt, muss auch vor der eigenen Haustür kehren und energisch gegen Vogelmord im eigenen Land eintreten. 47.000 Menschen in Deutschland haben dies mit ihrer Unterschrift auf Initiative des NABU bereits getan“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. Mithilfe der Petition fordert der NABU die zuständigen Länder auf, Straftaten gegen Greifvögel effektiv zu registrieren, aufzuklären und zu ahnden und verweist dabei auf das Vorbild Nordrhein-Westfalen.
„Beim nordrhein-westfälischen Umweltministerium wurde eine Stabsstelle Umweltkriminalität eingerichtet, die durch enge Zusammenarbeit mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Naturschutzbehörden eine effektive Registrierung und Verfolgung entsprechender Straftaten ermöglicht und in den vergangenen zehn Jahren bereits zu über 30 rechtskräftigen Verurteilungen geführt hat“, so NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. In anderen Ländern, wie Niedersachsen oder Schleswig-Holstein, existiere bis heute nicht einmal ein Register für gemeldete Straftaten gegen Greifvögel.
Die Petition fordert außerdem die Bundesregierung auf, nicht nur die Anwendung, sondern auch den Verkauf und Besitz bestimmter Greifvogelfallen, wie den sogenannten Habichtfangkorb, so bald wie möglich zu verbieten, damit die zuständigen Behörden effektiver gegen den Fang von Greifvögeln vorgehen können. „Zudem muss die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen lokaler Naturschutzbehörden für den Abschuss oder Fang von Greifvögeln aufgrund behaupteter allgemeiner Schäden an Niederwild und Hausgeflügel endlich der Vergangenheit angehören“, forderte NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.
Fälle von illegaler Greifvogelverfolgung können auch in Zukunft bei der vom Komitee gegen den Vogelmord eingerichteten Erfassungs- und Dokumentationsstelle Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (EDGAR) unter 0160-5813445 oder edgar@komitee.de gemeldet werden.