NRW: Kabinett billigt Eckpunkte für neues Naturschutzgesetz

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Die Landesregierung will stärker gegen das fortschreitende Artensterben in NRW vorgehen und hat dazu einen weiteren Baustein zur Neuausrichtung der Naturschutzpolitik auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung am 23. Juni 2015 verabschiedete das Kabinett die Eckpunkte für das neue Landes-Naturschutzgesetz. "NRW hat eine faszinierende Artenvielfalt und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Aber dieses wilde NRW ist bedroht: Fast die Hälfte der Arten stehen inzwischen auf der Roten Liste. Mit dem neuen Landes-Naturschutzgesetz wollen wir dem entgegenwirken und das wilde NRW langfristig bewahren und schützen", sagte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorstellung des Entwurfs in Düsseldorf. Durch das neue Landes-Naturschutzgesetz sollen konkrete Maßnahmen für einen ambitionierten Natur- und Artenschutz und den besonderen Schutz wertvoller Lebensräume für Tiere und Pflanzen festgelegt werden. "Das zentrale Ziel unserer Naturschutzpolitik ist es, in den nächsten Jahren den weiter fortschreitenden Artenverlust zu stoppen und die biologische Vielfalt wieder zu erhöhen", betonte der Minister. "Unsere Natur ist ein wertvoller Schatz direkt vor unserer Tür: Und sie ist ein Schatz, den es für die nächsten Generationen zu bewahren gilt. Mit dem neuen Naturschutzgesetz setzen wir hier an."

Mit dem Landes-Naturschutzgesetz setzt die Landesregierung die Neuausrichtung der NRW-Naturschutzpolitik fort. Bereits Ende Januar hat das Kabinett die Biodiversitätsstrategie beschlossen. Die Strategie bildet die wesentliche Grundlage für die Neuausrichtung der Naturschutzpolitik und setzt den Rahmen für die kommenden 10 bis 15 Jahre. Bereits im Vorgriff auf die Biodiversitätsstrategie NRW hat die Landesregierung den Naturschutz-Etat von 18 auf 36 Mio. Euro verdoppelt. "Mit diesen Mitteln wollen wir die massiven Eingriffe in die Natur zumindest teilweise wieder rückgängig machen. Dazu investieren wir in Artenschutzprojekte und in die Entwicklung von Lebensräumen und Schutzgebieten. Wir wollen der Natur wieder Raum und damit Möglichkeiten zur freien Entwicklung geben, die ihr in den letzten Jahrzehnten Stück für Stück genommen wurden", sagte Remmel. "Davon profitieren alle."

Artenvielfalt braucht intakte Lebensräume
Artenvielfalt braucht intakte, weitläufige und vernetzte Lebensräume, auch um eine genetische Verarmung einzelner Arten zu vermeiden. In NRW gibt es aber vor allem kleinteilige, inselartige Lebensräume und nur noch drei große, zusammenhängende und unzerschnittene Gebiete mit mehr als 100 Quadratkilometern, darunter der Nationalpark Eifel. Daher sieht das neue Landes-Naturschutzgesetz unter anderem vor, die Fläche des Biotopverbundes in NRW von derzeit 10 auf künftig 15% zu erhöhen. „Dazu zählt auch, dass wir neben dem Nationalpark Eifel einen zweiten Nationalpark in NRW vorantreiben wollen, wie dies vom Landtag bereits beschlossen wurde“, kündigte Minister Remmel an. Ein Nationalpark sichere Artenvielfalt und eröffne Chancen für wirtschaftliche Entwicklung.

Weitere geplante Eckpunkte im neuen Landes-Naturschutzgesetz sind unter anderem:

– Sicherung des noch vorhandenen Grünlandes in NRW
Bunt blühende Wiesen und artenreiche Weiden im Flachland gibt es in NRW kaum noch. Seit Jahren schrumpft die Fläche zunehmend. So verschwanden etwa im Regierungsbezirk Münster allein von 1999 bis 2013 rund 24.000 Hektar Flachland-Grünland, das entspricht knapp einem Drittel. Nach Auswertungen des Landesumweltamtes (LANUV) werden heute etwa 77% des Grünlandes in NRW intensiv bewirtschaftet. Mit dem neuen Gesetz soll ein weiterer Verlust dieses Lebensraums verhindert werden, in dem wertvolles Grünland nicht mehr in Acker umgewandelt werden darf.

– Erhalt wertvoller Lebensräume
Viele Lebensräume von bedrohten Tier- und Pflanzen-Arten in NRW sind nicht in einem guten ökologischen Zustand, allen voran im Tiefland unseres Bundeslandes (rund 3/4). Zum Schutz der wertvollen Nass- und Feuchtgrünlandflächen soll daher die Absenkung der Grundwasserstände untersagt werden.

– Unterstützung des privaten Naturschutzes
Die Bewahrung des wertvollen Naturerbes ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der private Naturschutz wird daher von der Landesregierung begrüßt und unterstützt. Gerade die Biologischen Stationen leisten einen großen Beitrag zum Schutz der Natur. Daher soll die finanzielle Förderung dieser privatrechtlich organisierten Vereine nun dauerhaft abgesichert werden.

– Sicherung von Naturschutzgebieten
Mit dem neuen Landes-Naturschutzgesetz sollen die Grundlagen für den Schutz des nordrhein-westfälischen Naturerbes dauerhaft gesichert werden. Für Flächen, die in Naturschutzgebieten und anderen definierten Schutzkategorien liegen, soll es nach dem neuen Naturschutzgesetz zusätzlich ein Vorkaufsrecht des Landes und zu Gunsten von Naturschutz-Stiftungen privaten Rechts geben, um damit einen Ausverkauf unseres Naturerbes zu verhindern. Damit schaffen wir eine Rechtsgrundlage, die es im Baurecht für Siedlungsgebiete bereits gibt. Durch diese Maßnahme sollen die wertvollsten Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten dauerhaft gesichert und für die Bürgerinnen und Bürger erhalten bleiben.

– Schutz der "Urwälder von morgen"
Das Land hat in den letzten Jahren auf den eigenen Staatswaldflächen rund 100 Wildnisgebiete ausgewiesen, in denen die Natur sich selbst überlassen wird. Diese nicht bewirtschafteten Rückzugsgebiete für bedrohte Arten sollen nun auf Dauer gesetzlich geschützt werden. Bisher gibt es keinen spezifischen naturschutzrechtlichen Rahmen zur Sicherung dieser wertvollen Gebiete.

Natur ist Heimat – Stärkung der ländlichen Räume
"Unsere Wälder, die Naturschutzgebiete, die vielen Flüsse und Seen: Sie verbinden Städte und Dörfer, prägen das Landschaftsbild, sind Erlebnisräume und bedeutende Lebensadern für Menschen und die Tier- und Pflanzenwelt. Diese wertvolle Natur ist ein Stück Heimat. Und deshalb wollen wir diese Heimat erhalten, schützen und erlebbar machen – und damit auch die ländlichen Räume lebenswerter, vielfältiger und attraktiver", sagte Remmel. Daher ist im neuen Landes-Naturschutzgesetz vorgesehen, wertvolle Naturmonumente von nationaler Bedeutung auszuweisen. Durch die Ausweisung solcher Monumente soll das Interesse für besondere Naturschätze der Erdgeschichte geschaffen und für die Menschen auch erlebbar gemacht werden. So ist es Ziel der Landesregierung, die Bruchhauser Steine als das erste Nationale Naturmonument in NRW einzurichten. Bei den Bruchhauser Steinen handelt es sich um eine kulturhistorisch, naturgeschichtlich und landeskundlich bedeutende Felsformation mit vier Hauptfelsen auf dem 728 Meter hohen Istenberg im Rothaargebirge im Hochsauerlandkreis.

Artenverlust in NRW schreitet weiter voran
Nach der letzten Erhebung zur „Roten Liste der gefährdeten Arten in NRW“ sind mittlerweile knapp 45% der heimischen Tiere, Pilze und Pflanzen gefährdet, vom Aussterben bedroht oder bereits ausgestorben – darunter ungefähr 71% der Kriechtiere sowie zirka 52% der Wildbienen und Wespen. Von 51 heimischen Fischarten sind derzeit 16 akut bedroht oder bereits ausgestorben. Darüber hinaus stehen 6 weitere Fischarten auf der Vorwarnliste. Und die Situation verschärft sich auch in NRW. Mittlerweile geraten auch immer mehr Allerwelts-Tierarten an den Rand ihrer Existenz. „Der Artenverlust ist neben dem Klimawandel die größte Bedrohung für uns und die Art und Weise, wie wir leben werden. Denn der Artenverlust hat mittel- und langfristig Auswirkungen auf viele Bereiche unserer Gesellschaft“, sagte Minister Remmel.