NRW: Mit Steuervorteilen zu Ihrem ganz privaten Traumgarten

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Der Sommer 2016 ist nicht mehr weit entfernt. Und viele Gartenbesitzer freuen sich auf ihr Draußen-Wohnzimmer. Wer jetzt Hand anlegen lassen will und sich weitere Gartenträume erfüllen möchte, der kann Steuern sparen.

Was seit geraumer Zeit für die Renovierung der eigenen vier Wände gilt, gilt auch bei der Gestaltung und Pflege des Privatgartens. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes können danach auch Kosten für gärtnerische (handwerkliche) Dienstleistungen – wie z.B. Gartenumge¬staltungs- und Wegebauarbeiten, die der Erhaltung, Mo¬dernisierung und Renovierung dienen, auch für die Neuanlage von Gärten geltend gemacht werden: Auf alle Arbeitskosten (Lohn-, Maschinen- und Fahrtkosten) für handwerkliche Tätigkeiten können aktuell 20% von maximal 6.000 Euro – also 1.200 Euro – steuerlich in Ansatz gebracht werden (§ 35a Abs. 3 EStG).

Dabei können in einem Auftrag sowohl die genannten Handwerksleistungen als auch zusätzlich Tätigkeiten im Rahmen der sogenannten "Haushaltsnahen Dienstleistungen" steuerlich geltend gemacht werden. Voraussetzung: Getrennte Ausweisung. Haushaltsnahe Dienstleistungen, zu denen z.B. auch die Gartenpflege, Winterdienst, Grünschnitt, Rasenpflege etc. gehören, können dabei sogar mit 20% von maximal 20.000 Euro (= 4.000 Euro) steuermindernd berücksichtigt werden.

Um in den Genuss der Steuerersparnis zu kommen, muss zwingend auf folgende Punkte geachtet werden: Es werden nur Firmenrechnungen anerkannt, in denen die gesetzliche Umsatzsteuer ausgewiesen ist. In der Rechnung sind die Lohnkosten getrennt auszu¬weisen. Nur ausgewiesene Lohn-, Fahrt und Maschinenkosten werden angerechnet – keine Materialkosten! Rechnungsbeträge müssen nachweislich von einem Bankkonto an den Empfänger überwiesen werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Alle Steuerermäßigungen können nur im Jahr der Zahlung beansprucht werden. Die Entscheidung über die Anerkennung der Steuerermäßigung liegt ausschließlich bei den Steuerbehörden.

Die Mitgliedsbetriebe im Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. kennen die Punkte, die zu beachten sind, damit jeder Gartenbesitzer auch tatsächlich den Steuervorteil nutzen kann und geben gerne detailliert Auskunft. (Galabau NRW)