Mehr als 879.000 Tiere wurden im Jagdjahr 2015/2016 in NRW erlegt. Kein Abschuss mehr von wildernden Katzen In Nordrhein-Westfalen sind im letzten Jagdjahr 2015/2016 mehr als 879.000 Tiere von Jägerinnen und Jägern erlegt worden. Dies geht aus der aktuellen Bilanz des NRW-Umweltministeriums zur abgelaufenen Jagdsaison hervor, die auf Grundlage von Meldungen der Unteren Jagdbehürden erstellt wurde. Damit sind rund 97.000 wild lebende Tiere (ohne Berücksichtigung von Katzen, wildernden Hunden, Sumpfbiber, Bisam) weniger als im Jagdjahr 2014/2015 geschossen worden.
Noch in diesem Monat wird die Landesregierung dem Landtag eine ausführlichere Bewertung nach dem ersten Jahr, nachdem das neue Ökologische Jagdgesetz in NRW in Kraft getreten ist, Übersenden. Mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz hat Nordrhein-Westfalen eines der modernsten und fortschrittlichsten Jagdgesetze in der Bundesrepublik erhalten. "Wir haben vor mehr als einem Jahr mit dem Gesetz ein bundesweites Signal gesetzt", sagte Minister Remmel. Der Tierschutz wurde gestärkt, in dem etwa der Abschuss von Hauskatzen und Totschlagfallen untersagt wurde. Der Schutz des Waldes wurde als oberste Priorität der Jagd festgeschrieben und nicht mehr die Orientierung an einer reinen Trophäenjagd. Die Streckenzahlen bei Rot-, Sika-, Dam-, Muffel-, und Rehwild sind bereits angestiegen. Damit ist es ein erster Hinweis darauf, dass die Erleichterungen bei der Jagd auf Schalenwild helfen, den Wald vor Wildverbiss besser zu schätzen.
Dem Artenschutz wird Rechnung getragen, weil Tierarten, die auf der Roten Liste stehen, aus dem Katalog der jagdbaren Arten gestrichen oder mit ganzjährigen Schonzeiten belegt wurden. Durch diese Reduzierung der Liste der jagdbaren Arten sind im abgelaufenen Jagdjahr knapp 1 Prozentpunkt weniger als im Vorjahr geschossen worden. "Das Gesetz ist ein Gewinn", betonte Remmel. "Die Zahlen zeigen, dass sich das Ökologische Jagdgesetz etabliert hat."
Die am häufigsten erlegte Tierart in NRW war die Ringeltaube mit 323.256 Abschüssen (ohne Fallwild). Damit setzte sich der Rückgang bei den Abschüssen der Ringeltaube auch im vorigen Jagdjahr weiter fort. Einen Rückgang der Abschüsse gab es auch bei der Aaskrähe, die 102.777 Mal (ohne Fallwild) erlegt wurde. Bei den Stockenten hält der langjährige Abwärtstrend an: 60.662 Tiere wurden erlegt (ohne Fallwild) – ein Minus von knapp 18.770 Stockenten im Vergleich zur Jagdsaison 2014/2015. Welche Ursachen für den Rückgang verantwortlich sind, kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden. Das neue Ökologische Jagdgesetz allerdings kann auf diese keinen Einfluss haben, weil bei der Jagd unter anderem auf Wasservögel keine Veränderungen vorgenommen wurden.
Die acht häufigsten von Jägerinnen und Jägern erlegten Tierarten in NRW (ohne Fallwild) waren im Jagdjahr 2015/2016 folgende:
Ringeltauben323.256 (hinzu kommt Fallwild: 4.633)Aaskrähen 102.777 (Fallwild: 540)Wildkaninchen 76.648 (Fallwild: 10.676)Rehwild 66.212 (Fallwild: 26.238) Stockenten60.662(Fallwild: 745)Füchse 49.135 (Fallwild: 4.186)Feldhasen 37.272(Fallwild: 11.421)Fasane32.168(Fallwild: 4.955) Neben den Abschüssen von Tieren durch Jägerinnen und Jäger umfasst die Jagdstrecke noch Zahlen zu tot aufgefundenen Arten (Fallwild), die etwa durch Verkehrsunfälle ums Leben kamen.
Erstmalig nicht mehr geschossen werden durften im Jagdjahr 2015/2016 wildernde Katzen. Noch in der vorletzten Jagdsaison 2014/2015 wurden 7.344 Katzen durch Jägerinnen und Jäger geschossen. Hinzu kamen noch einmal 1.263 tot aufgefundene Katzen. Ihr Abschuss ist durch das neue Ökologische Jagdgesetz grundsätzlich nicht mehr erlaubt.
Die Abschusszahlen beim Schwarzwild bilden mit 32.223 Tieren (Fallwild: 2.224) den zweithöchsten Wert des vergangenen Jahrzehnts. Eine Beschränkung der Kirrung und eine Reduzierung der Jagdzeit um zwei Wochen haben nicht zu einer Reduktion der Strecke gefährt. Die zuständige Forschungsstelle beim LANUV NRW hat wegen der diesjährigen Vollmast von Buche und Eiche und den damit verbundenen hohen Schäden von Wildschweinen in Wiesen und Gärten Regelungen zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung erlassen.
Trotz einer Reduktion der Jagdzeit beim Fuchs um vier Wochen, des vollständigen Verbotes der Baujagd im Naturbau, der Eingrenzung der Fuchsbejagung im Kunstbau auf eine Gebietskulisse und des Verbotes von Totschlagfallen sind die Abschüsse mit 49.135 Tieren (zuzäglich Fallwild: 4.186) um 1,4 Prozentpunkte gestiegen.