Unkrautbekämpfung auf Wegen: Fehler häufig aus Unkenntnis der Folgen

von

in

Vielen Gartenbesitzern scheint es unlogisch zu sein, dass chemische Pflanzenschutzmittel nicht auf Pflaster und Wegen ausgebracht werden dürfen. Dort, wo das Unkraut häufig am meisten stört, ist ausgerechnet die Anwendung der "Keule" untersagt. Warum ist aber die Anwendung im Gemüsebeet erlaubt, wenngleich nicht immer sinnvoll? Die Annahme, chemische Mittel seien doch bei Anwendung auf Wegen und Pflaster viel weiter weg vom Verbraucher, als wenn sie im Beet ausgebracht würden, ist ein scheinbarer Widerspruch. Zwar gibt es auch für den Gemüseanbau im eigenen Garten gute nicht-chemische Bekämpfungsalternativen, aber im Grundsatz gilt: richtig angewendet ist hier der Einsatz erlaubt, auf dem Pflaster dagegen verboten.

Das hat einen ganz einfachen Grund: im Beet werden die chemischen Wirkstoffe – bei Einhaltung der Dosierung und der Wartezeit – abgebaut. Hier gelangen die Wirkstoffe zunächst überwiegend auf den Pflanzenbestand, während sie auf Pflaster und Wegen mit dem nächsten Regenguss direkt in die Kanalisation gespült werden können. Von hieraus landen sie dann ohne die Möglichkeit, durch Abbauprozesse dezimiert zu werden, in den örtlichen Kläranlagen. Im Beet dagegen finden Zersetzungsprozesse statt.

Wer also mit dem lästigen Grün in Fugen und Ritzen zu kämpfen hat, sollte sich eine andere Strategie überlegen, als die chemische Bekämpfung. Wer nicht rupfen will, kann einen festen Besen, Hochdruckreiniger, Stahlbürsten oder einen Fugenkratzer verwenden. Bewährt haben sich auch handliche Gasflammgeräte. Das geht schnell und hinterlässt nur minimale Pflanzenrückstände, die ebenfalls vom nächsten Regen mitgenommen werden. Das ist im eigenen Interesse und allemal besser, als die Allgemeinheit mit chemischen Rückständen zu "beglücken". (Quelle: www.aid.de)